In Deutschland ist die Untermiete grundsätzlich erlaubt. Sie müssen jedoch gemäss §§ 540 und 553 BGB die Einwilligung des Vermieters oder der Verwaltung einholen.
Es wird jedoch unterschieden zwischen einer vollständigen und einer teilweisen Überlassung des Wohnraums. Während der Vermieter seine Zustimmung zur Untermiete im Falle einer teilweisen Untervermietung erteilen muss, ist der Vermieter bei der vollständigen Untervermietung berechtigt, die Erlaubnis ohne Begründung abzulehnen.
Grundsätzlich gilt: Sofern Sie Ihre Wohnung kostendeckend untervermieten, stehen die Chancen gut, dass Ihr Vermieter die Erlaubnis erteilt, so dass eine Untervermietung möglich ist. Möchten Sie Ihre Wohnung aber gewinnbringend oder tageweise an Touristen untervermieten, bestehen grössere Risiken - unter anderem auch in Bezug auf die in vielen Städten geltenden Zweckentfremdungsverbote.
Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main haben die strengsten Zweckenfremdungsverbote Deutschlands. Aber auch weitere Städte kennen ein solches Verbot. Das Ziel und die Grundzüge der Zweckenfremdungsverbote sind bei allen die selben: Wohnraum darf nicht für andere Zwecke als für das Wohnen genutzt werden. Darunter fällt hauptsächlich die tage- und wochenweise Vermietung an Touristen.
Wenn Sie Ihre Wohnung aber über Monate an Berufsleute untervermieten, um Ihre Kosten während einer Abwesenheit zu decken und dabei die geltenden Vorschriften bezüglich Mindestmietdauer einhalten, werden Sie keine Probleme aufgrund eines Zweckentfremdungsverbots haben.
Wir haben hier die wichtigsten Regeln zu den geltenden Zweckentfremdungsverboten für Sie zusammengefasst:
Zweckentfremdungsverbote allgemein
Zweckentfremdungsverbot Berlin Zweckentfremdungsverbot Hamburg
Zweckentfremdungsverbot München Zweckentfremdungsverbot Frankfurt am Main
Wieviel Miete soll/darf ich verlangen?
Unsere Empfehlung: Soviel, wie Sie selbst zahlen inkl. aller Nebenkosten, aber ohne Möblierungszuschlag oder Gewinnabsicht.
Muss ich meinen Vermieter informieren?
Ja, Ihr Vermieter oder Ihre Verwaltung muss in die Untervermietung einwilligen.
Gilt das Bestellerprinzip auch bei der Untermiete resp. Zwischenmiete?
Ja, auch für Makler von temporären Wohnobjekten gilt das Bestellerprinzip - wir haben mit tempoFLAT deshalb eine interessante Alternative primär für private Wohnraumanbieter entwickelt.
Wie lange darf ich meine Wohnung untervermieten?
So lange wie der Vermieter in die Untervermietung einwilligt.
Was mache ich, wenn der Untermieter in Zahlungsrückstand gerät?
Zahlungsfrist setzen & Kündigung androhen.
Gesetzliche Bestimmungen bei einer Kündigung
Für die Kündigung eines Unter-/Mietvertrags bedarf es gemäss deutschem Mietrecht einer Begründung. Eine Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Gilt das Widerrufsrecht auch für Unter-/Mietverträge?
Für private Untervermieter gilt das Widerrufsrecht nicht.
Gerne bieten wir Ihnen auch unsere persönliche Beratung zur Untermiete an, wenn Sie weitere Fragen haben - rufen Sie uns dazu einfach an.
Muss ich die Einnahmen aus der Untermiete versteuern?
Sie müssen die Einnahmen angeben aber nicht versteuern, sofern Sie mit der Miete keinen Gewinn erzielen.
Muss ich meinen Untermieter amtlich anmelden?
Nein, Sie müssen das nicht selbst tun, aber Sie müssen Ihrem Untermieter den Einzug mit einer Wohnungsgeber-Bestätigung bestätigen.
Muss ich Kurtaxen, Tourismusabgaben etc. bezahlen?
Wenn Ihr Untermieter aus beruflichen Gründen und/oder über mehrere Monate untermietet, müssen Sie meist keine Kurtaxen bezahlen; andernfalls schon.
Welche Verpflichtungen habe ich als Untervermieter in Bezug auf den Energienachweis?
Sie müssen auch als Untervermieter über einen Energieausweis verfügen und diesen Ihren Interessenten vorlegen.
Was ist bei tempoFLAT anders, als wenn ich meine Wohnung über Airbnb vermieten möchte?
Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie bei tempoFLAT zu Selbstkosten vermieten und deshalb weder mit dem Vermieter resp. der Verwaltung noch mit der Steuerbehörde Probleme haben sollten.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Hoteliers & Vermieter gegen private Wohnungsanbieter vorgehen. Stimmt das?
Ja, das kommt vor. Es betrifft aber nicht Sie als tempoFLAT-Anbieter, sondern Private, die ihre Wohnung tageweise mit Gewinnabsichten an Touristen untervermieten.
Sämtliche Informationen ohne Gewähr. Gerne nehmen wir weitere Informationen & Tipps zu diesen Themen entgegen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine Mail - Danke.
[Link] 10 Fragen, 10 Antworten: Untermiete – Dos and Dont's
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