Sie müssen die Mieteinnahmen zwar angeben, wenn Sie mit der Miete aber keinen Gewinn erzielen, stehen diesen Einnahmen entsprechende Kosten gegenüber, so dass die Einnahmen nicht steuerpflichtig sind. Verlangen Sie aber einen höheren Mietzins als Sie selbst bezahlen oder bieten Sie Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Frühstück etc.) in beträchtlichem Mass gegen Entgelt an, müssen Sie den Gewinn versteuern.
Die Regelungen bezüglich der Meldepflicht eines Untermieters sind unterschiedlich. In den meisten Ländern sind Sie als Untervermieter nicht verpflichtet, den Zuzug von Untermietern zu melden. Hingegen sind Sie im Rahmen des Bundesmeldegesetzes (Artikel § 19 BMG) verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken, indem Sie der meldepflichtigen Person den Einzug mittels einer Wohnungsgeber-Bestätigung (auch bekannt als Vermieterbescheinigung) bestätigen. Sie können sich die Wohnungsgeber-Bestätigung hier kostenlos als PDF herunterladen.
Auch hier sind die Regelungen bundesweit nicht einheitlich. Im Allgemeinen gilt: Wenn Ihr Untermieter aus beruflichen Gründen da ist, müssen keine Kurtaxen, City Taxen, Bettensteuern etc. bezahlt werden. Ebenso entfällt die Taxpflicht meist bei längeren Mietdauern (üblicherweise ab ca. 1 Monat). Bei einer Untervermietung zu touristischen Zwecken hingegen müssen Sie sich nach der an Ihrem Wohnort geltenden Taxpflicht erkundigen. Das lohnt sich, zumal die Beiträge meist einfach abzurechnen sind und nicht besonders stark ins Gewicht fallen.
Ja, als Vermieter eines Mietobjekts müssen Sie gemäss EnEV 2014 über einen Energieausweis verfügen und diesen Ihren Interessenten spätestens bei der Besichtigung des Objekts vorlegen. Diese Vorschrift gilt auch bei der Untermiete. Ebenso müssen Sie in Ihrem Wohnungsinserat die Pflichtangaben in Bezug auf den Energieausweis aufführen. Der Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude, also nicht nur für Ihre Wohnung allein. Falls Sie von Ihrem Vermieter keinen Energieausweis erhalten haben, empfehlen wir, ihn zu kontaktieren und nach dem Energieausweis zu fragen. Sollte noch keiner vorliegen und der Vermieter auch nicht gewillt sein, einen solchen zu erstellen, müssen Sie selbst einen erstellen lassen (z.B. hier können Sie einen Energieausweis online bestellen).
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