Wir empfehlen, kostendeckende Mieten zu verlangen und keinen Aufschlag für die Möblierung zu machen oder gar durch die Untervermietung einen Gewinn erzielen zu wollen.
Selbstverständlich können Sie aber Ihre effektiven Kosten verlangen. Dazu zählen neben dem Bruttomietpreis auch Nebenkosten, Kosten für Strom und Wasser, TV- und Radio-Gebühren, Gebühren für den Internetanschluss etc.
Theoretisch könnten Sie auch einen Aufschlag für die Möblierung machen, was in der Praxis jedoch selten gemacht wird, weil man als privater Untervermieter primär das Ziel hat, die effektiven Mietkosten zuhause während eines längeren Auslandaufenthalts zu decken oder zumindest minimieren zu können.
Die Mehrheit unserer Anbieter verlangt nur die effektiven Kosten, rund ein Drittel vermietet sogar günstiger, weil sie froh sind, zumindest einen Teil ihrer Kosten gedeckt zu haben. Ganz wenige erheben einen Aufschlag für die Möblierung.
Klar überteuerte Wohnungen publizieren wir nicht.
Ebenfalls müssen Sie beim Festlegen des Mietpreises die Mietpreisbremse beachten (Mietpreisbremse §§ 556d ff. BGB). Sie gilt nicht bei einer Vermietung von Wohnraum „zum vorübergehenden Gebrauch“ und wenn die Mieter in der gemieteten Wohnung nicht ihren Lebensmittelpunkt bilden. Da solche Mietverhältnisse jedoch meist nur sehr kurzfristig sind und damit meist unter das in vielen Städten geltende Zweckentfremdungsverbot fallen, haben wir uns auf längerfristige Mietverhältnisse spezialisiert (meist ab 3 Monaten). Machen Sie nun einen zu hohen Mietaufschlag könnte die von Ihnen verlangte Miete höher als die in der Mietpreisbremse festgelegten maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch aus diesem Grund empfehlen wir beim Zwischenvermieten, lediglich Ihre Selbstkosten zu verlangen und keinen Aufschlag zu machen.
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