Wenn Sie Ihre Wohnung als Privatperson untervermieten und die Untervermietung keinen 'gewerblichen Zuschnitt' aufweist, unterliegt ein von Ihnen abgeschlossener Untermietvertrag dem Widderrufrecht nicht.
Die Anforderungen an einen gewerblichen Zuschnitt sind jedoch relativ tief angesetzt. Wenn Sie mehrere Wohnungen an wechselnde Untermieter untervermieten, können Sie auch als Privatperson bereits als 'gewerblicher Anbieter' gelten.
Auch hier gilt das Widerrufsrecht nur, falls vor dem Vertragsabschluss keine Besichtigung der Wohnung stattgefunden hat und der Untermietvertrag im Rahmen des Fernabsatzes ausserhalb der Geschäftsräume des Untervermieters abgeschlossen wurde.
Weil dies bei unseren Anbietern äusserst selten der Fall ist und die gewerblichen Anbieter sehr wohl über die Widerrufsbestimmungen informiert sind, gehen wir hier nicht weiter auf das Widerrufsrecht ein.
Sämtliche Informationen ohne Gewähr.
Copyright © All Rights Reserved.