Verschiedene deutsche Städte haben ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt, um die touristische Nutzung von Wohnraum einzuschränken. Ziel ist es, die Umnutzung von knappem Wohnraum zu touristischen Zwecken einzudämmen. Als Zwischenvermieter ist es wichtig, dass Sie das örtliche Gesetz beachten. Die Zweckentfremdungsverbote in München, Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin gelten als die strengsten Deutschlands.
Bei der Einschätzung, inwiefern man von einem Zweckentfremdungsverbot betroffen ist, sollte man diesen Hintergrund in die Überlegungen miteinbeziehen und sich fragen: Leistet die Unter-/Vermietung meiner Wohnung der zunehmenden Wohnungsnot Vorschub? 'Entziehe' ich dem normalen Wohnungsmarkt durch die Unter-/Vermietung Wohnraum?
Allgemein kann man sagen: Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Wohnung während einer längeren Abwesenheit (z.B. Auslandjob oder Weltreise) zwischenvermieten, um zuhause die laufenden Kosten zu decken, wird das kaum als Zweckentfremdung taxiert. Tun Sie das hingegen regelmässig, auch für kurze Mietdauern (tage- & wochenweise) auch an Touristen und decken Sie dabei mehr als Ihre effektiven Kosten, dann würde das für eine Zweckentfremdung sprechen.
Trifft eines oder mehrere dieser Kriterien auf Ihre Unter-/Vermietung zu, ist das Risiko gross, dass dies als Zweckentfremdung taxiert würde.
Sämtliche Informationen ohne Gewähr. Weitere Informationen zu den geltenden Zweckentfremdungsverboten finden Sie hier:
Zweckentfremdungsverbot Berlin Zweckentfremdungsverbot Hamburg
Zweckentfremdungsverbot München Zweckentfremdungsverbot Frankfurt am Main
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