Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Zweckentfremdungsverbot in Hamburg

Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) wurde im Jahr 2018 bezüglich Zweckentfremdung deutlich verschärft. Wir haben uns in diesem Zusammenhang dazu entschieden, in Hamburg nur noch Wohnungen mit einer Mindestmietdauer von drei Monaten anzubieten, es sei denn, Sie verfügen über eine Bewilligung der Stadt, dass Sie auch für kürzere Mietdauern vermieten dürfen.

Hintergrund

Hamburg möchte die Vermietung von Wohnraum an Touristen beschränken resp. unterbinden. Die Behörden haben dazu klare Richtlinien festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Vermietung an Touristen erlaubt oder verboten ist.

  • Bis zu maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr dürfen Sie Ihre eigene, selbst genutzte Wohnung auch an Touristen unter-/vermieten
  • 57 Tage bis 3 Monate gelten in Hamburg eigentlich immer als Zweckentfremdung und sind damit faktisch verboten
  • Ab einer Mietdauer von 3 Monaten gehen die Hamburger Behörden üblicherweise davon aus, dass eine Wohnung zu Wohnzwecken genutzt wird, wenn Ihr Unter-/Mieter seinen Lebensmittelpunkt temporär nach Hamburg verlegt (zum Beispiel, weil er aus beruflichen Gründen nach Hamburg kommt) und Sie eine Monatsmiete und nicht eine tage- oder wochenweise Mietzahlung verlangen.
  • Mietverhältnisse ab 6 Monaten gelten als dauerhaft und unterliegen dem Zweckentfremdungsverbot nicht

Unterstützen Sie Ihren Unter-/Mieter bei der behördlichen Anmeldung, indem Sie für ihn die Wohnungsgeber-Bestätigung ausfüllen.

Weshalb beschränkt sich tempoFLAT in Hamburg auf die Vermietung ab drei Monaten?

Online-Portale, auf denen Wohnungen für Mietdauern kürzer als 3 Monate angeboten werden, gelten als „Medium, in dem überwiegend Angebote oder Werbung für die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum nicht auf Dauer angelegten Gebrauch angezeigt werden“ (vgl. § 9 Abs. 2 HmbWoSchG). Das würde gemäss unseren Abklärungen bei der Wohnraumschutzbehörde bedeuten, dass in diesem Fall auch Langzeitvermieter auf einer solchen Plattform eine Wohnraumschutznummer benötigen würden.

Aus diesem Grund haben wir uns wir uns entschieden, auf unserem Portal ausschliesslich Wohnungen mit einer Mindestmietdauer von 3 Monaten anzubieten.

Somit können Sie Ihre Wohnung bei uns inserieren und untervermieten, ohne dass Sie sich zu viele Gedanken um Gesetze und Bürokratie machen müssen - wir freuen uns auf Ihre Wohnung!

Sämtliche Informationen ohne Gewähr. Weitere Informationen zu den geltenden Zweckentfremdungsverboten finden Sie hier:

Zweckentfremdungsverbote allgemein     Zweckentfremdungsverbot Berlin

Zweckentfremdungsverbot München       Zweckentfremdungsverbot Frankfurt am Main

[Link] Weiterführende Informationen auf hamburg.de